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Die Basis unserer Kooperation

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag

Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen. Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Versicherungsmaklervertrag beschrieben.

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

Kurz-Check für Mandanten

Hier können Sie uns schnell und unkompliziert alle Änderungen und Anpassungswünsche zu Ihren privaten oder gewerblichen Versicherungen mitteilen:

- Privat

- Gewerbe

 

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Bahnhofstr. 94 - 69151 Neckargemünd

Termine nach Vereinbarung

Gerne können Sie uns kontaktieren!
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Kontaktinformationen

Telefon: 06223-805544

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Kundenvorteile eines VEMA-Versicherungsmaklers

Als VEMA-Partner nutzen wir das Dienstleistungsangebot der Versicherungs-Makler-Genossenschaft VEMA.


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