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Versicherungen für Betriebe

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Ihr unternehmerisches Risiko nimmt Ihnen keine Versicherungsgesellschaft ab.

Eine Versicherung kann nur für den finanziellen Ausgleich zwischen Glück und Unglück sorgen. Sie kann nur deshalb im Schadenfall auch Riesensummen an die Betroffenen zahlen, weil viele Versicherungsnehmer regelmäßig ihren Beitrag (Prämie) entrichten, ohne einen Schaden zu erleiden. Das funktioniert nach dem mathematischen Gesetz der großen Zahl.

Nicht alles ist versicherbar:
Versicherbar sind nur zufällige, im Einzelfall ungewisse Ereignisse. Also nicht der durch natürlichen Verschleiss entstehende Ausfall einer Maschine ist versicherbar, sondern zum Beispiel der Verlust, der durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters entsteht. Versicherbar sind aber auch Irrtümer und Fehler, die Ärzte, Anwälte und Architekten begehen. Und sogar der Konkurs eines Kunden kann versichert werden.

Erstes Gebot: Selbst für Sicherheit sorgen

Ehe Sie sich zum Abschluss einer Versicherung entscheiden, sollten Sie prüfen, was Sie selbst tun können, um einen Schaden zu vermeiden. In jedem Fall müssen Sie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der für Sie zuständigen gesetzlichen Berufsgenossenschaft sorgen. Für Versäumnisse, die Sie auf diesem Gebiet begehen, kommt keine private Versicherung auf. Das wäre auch gegenüber den anderen Versicherungsnehmern unfair, die Ihr Risiko mittragen.

Für Existenzgründer heißt das natürlich:
Der Betrieb (auch der eines Freiberuflers, der Angestellte beschäftigt) muss zuerst mal bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Zweites Gebot: Rangordnung aufstellen

Für die Risiken, die dann noch übrig bleiben, sollten Sie eine Rangordnung aufstellen:

  • Was muss versichert werden?
  • Was soll versichert werden?
  • Was kann versichert werden?

Ganz wichtig natürlich, wie als Privatperson oder Verein auch, ist die

  • Haftpflichtversicherung.

Haftpflicht - ein Damoklesschwert

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte.

Ärzte, Zahnärzte und andere verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie sich nicht ausreichend gegen Haftpflichtansprüche absichern.

Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten kann. Für den Architekten, der sich vielleicht einmal vertut, ist die Berufshaftpflichtversicherung genauso wichtig wie die Betriebshaftpflicht für einen Handwerker.

Die Kosten für solche Policen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sie sollten unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme (mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden) achten.

Weitere Versicherungen, die je nach Betriebsart in Frage kommen können, sind:

  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BU)
  • Maschinenversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Gewerbe-Rechtsschutz
  • Cyber-Versicherung

 

Vorteile für Gewerbetreibende: Beratung durch Versicherungsmakler

Viele Wahrheiten sind ganz einfach:

  1. Wer nicht den Versicherungsschutz hat, den er benötigt, hat im Schadensfall Probleme.
  2. Wer nur Produkte eines Versicherers anbieten kann, kann ggf. nur Kompromisse anbieten.
  3. Ein Versicherungsmakler kann Ihnen den Schutz aus dem Angebot vieler Versicherer zusammenstellen, den Ihr Unternehmen tatsächlich benötigt.

Mehr dazu in unserem Video:

 

 


Gerade im Baugewerbe gibt es viele verschiedene Haftungsrisiken, die Sie zum Schutze Ihres gesamten Unternehmens kennen und entsprechend absichern sollten.
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Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
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Durch eine Cyber-Versicherung können Sie sich gegen die verschiedenen Bereiche der Internetkriminalität, wie z.B. Hackerangriffe und Datendiebstahl absichern.
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Für eine optimale Beratung haben wir Checklisten entwickelt, die Sie als unser Mandant oder Interessent bei uns anfordern können.

 

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