Kfz-Versicherung Kraftfahrzeugversicherung
Die klassische Kraftfahrtversicherung umfasst drei Versicherungsarten, die einzeln oder in Kombination innerhalb eines Vertrages versichert werden können:
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Kraftfahrzeug-Unfallversicherung
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Jeder Halter eines inländischen Kraftfahrzeugs ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz vom 05.04.1965 (PflVG) zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer zwecks Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden verpflichtet, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen verwendet wird.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfüllt - wie die anderen Haftpflichtversicherungen auch - zwei wesentliche Funktionen:
- Prüfung der Haftungsfrage und
- Rechtsschutz.
Kraftfahrzeugversicherung
Die Kraftfahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung und auch unter der Bezeichnung Kaskoversicherung bekannt, die als Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.
Kfz-Unfallversicherung
Die Kraftfahrzeug-Unfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Omnibus, Kraftrad, Zugmaschine etc.) stehen. Sie ist eine spezielle Form der allgemeinen Unfallversicherung.
Empfehlenswert ist die Kfz-Unfallversicherung
- für Fahrgemeinschaften, z.B. zum Arbeitsplatz oder zu Sportveranstaltungen;
- für die Beförderung von Geschäftsfreunden im betrieblichen Rahmen oder
- bei häufigen Autoreisen ins Ausland.
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