Unfallversicherung - gesetzliche Unfallversicherung und private Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung dreht sich alles um die Absicherung der Arbeitskraft - ein hohes Gut und für die meisten Menschen die Grundlage ihrer Existenz.
Ein Zweig der Sozialversicherungen ist deshalb die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV), deren Träger die Berufsgenossenschaften sind.
Sie bietet zumindest eine Grundversorgung gegen die Folgen von Unfällen,
jedoch beschränkt auf Arbeits- und Wegeunfälle
für bestimmte Personengruppen, insbesondere Arbeitnehmer, Schüler und Studenten
sowie Rentenleistungen ab einer dauernden Invalidität von mindestens 20 Prozent.
Mehr zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt finden Sie hier.
Die Private Unfallversicherung (PUV) ergänzt bzw. ersetzt die staatliche Grundversorgung.
Unfälle kann keiner voraussehen. Sie treffen uns unvorbereitet.
Wenigstens vor den finanziellen Folgen kann eine Unfallversicherung schützen.
Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Der Versicherungsschutz steht generell allen Personengruppen offen, auch wenn sie, wie z. B. Hausfrauen oder Rentner, nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen.
Die Leistungsarten sowohl Renten oder Kapitalleistungen als auch Tagegelder können individuell ausgewählt werden.
Invaliditätsschutz besteht ab jedem messbaren Invaliditätsgrad.
Der individuelle Bedarf von Arbeitnehmern leitet sich aus deren Einkommensituation ab.
Versorgungsziel bei Verlust der Arbeitskraft sollte, entsprechend der gesetzlichen Unfallversicherung, mindestens zwei Drittel des Bruttoeinkommens sein.
Mehr als 6 Millionen Bundesbürger verletzen sich jährlich bei Unfällen, knapp 70% davon ereignen sich in der Freizeit und nicht am Arbeitsplatz, deshalb ist eine private Absicherung wichtig.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Unfallversicherung:
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