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Versicherungsschutz für Vereine

Ein Verein benötigt, wie ein Betrieb oder Sie als Privatperson, eine Absicherung gegen Ansprüche von Dritten.

DENN:
Ist in der Satzung des Vereins nichts anderes geregelt, haftet der Vorstand eines Vereins nach dem BGB mit seinem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe - siehe weitere Informationen.

Deshalb ist es für einen Verein und besonders für dessen Vorstand eigentlich Pflicht eine

  • Vereins-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Werden neben den üblichen Veranstaltungen für die Mitglieder des Vereins (z.B. Jahres-Hauptversammlung) auch andere Veranstaltungen (z.B. Stand auf der Kerwe oder Straßenfest) durchgeführt, ist darauf zu achten, dass diese Veranstaltungen Bestandteil der Vereinshaftpflicht sind, ansonsten benötigt man eine

  • Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung.

Diese Haftpflichtversicherungen sollten mit ausreichenden Versicherungssummen von mindestens 3 bis 5. Mio. für Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden. Manche Gesellschaften bieten hier auch eine Deckung bei Vermögensschäden an. Diese sind aber lediglich so genannte unechte Vermögensschäden, d.h. nur als Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert.

Für einen optimalen Schutz besser geeignet ist eine separate echte

  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Verein und eine
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Vorstand, die sog. D&O-Versicherung (Directors- and Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt).

Zur Verdeutlichung hier eine kurze Zusammenfassung zur Abgrenzung zwischen der „normalen“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und der D&O-Versicherung:

  • die Tätigkeit der Organe, also die eigentliche Managementtätigkeit (Typische Managemententscheidungen sind all diejenigen Entscheidungen, die es erst ermöglichen die satzungsgemäße Tätigkeit auszuüben, beginnend mit großen Entscheidungen wie Beschaffung von Raum, EDV-Anlage, Einstellung eines Geschäftsführers über Berichts- und Informationswesen gegenüber Aufsichtsbehörden, Organen bzw. Mitgliedern, bis hin zu kleinen Entscheidungen wie die Einrichtung eines Sozialraumes mit den entsprechenden Einrichtungen), fällt in den Bereich der D&O-Versicherung,
  • einfach abzuwickelnde, in der Regel von Mitarbeitern durchgeführtes Tagesgeschäft (Die im normalen Tagesgeschäft, das in der Regel von Mitarbeitern ausgeübt wird, passierenden Fehler, Versehen, Irrtümer oder Pannen fallen in die "normale" Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Hier sind also die typischen handwerklichen Fehler einer satzungsgemäßen Tätigkeit versichert), fällt in den Bereich der „normalen“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Bei beiden Konzepten handelt es sich um eine notwendige Ergänzung.
Eine Entscheidung für eines der beiden Konzepte würde lediglich einen Teilbereich abdecken.

Hat der Verein Räume angemietet oder gekauft, sollten in der Vereinshaftpflicht auch Mietsachschäden mit eingeschlossen sein. Zudem benötigt der Verein für Einrichtung und andere Gegenstände in den Räumen eine

  • Inhaltsversicherung (die 'Hausratversicherung' für den Verein).

Je nach Art des Vereines sind noch folgende Versicherungen für den Verein von Bedeutung:

  • Rechtsschutzversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Gruppen-Unfallversicherung
    >> Näheres zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt.
  • Ertragsausfallversicherung / Betriebsunterbrechung
  • Technische Versicherungen, z.B. für Musikinstrumente, Maschinen oder elektronische Geräte

 

Mehr Informationen zum Verein:
Bei allem Einsatz für die Sache sollten Vereine über die eigene Absicherung nachdenken, bevor etwas passiert ist. Wir möchten auf den folgenden Seiten gerne über Risiken, den beinahe zwingend notwendigen Schutz und empfehlenswerte Ergänzungen informieren. QR-Code:

 

Für eine optimale Beratung haben wir Checklisten entwickelt, die Sie als unser Mandant oder Interessent bei uns anfordern können.

 

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