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Lebensversicherungen Rentenversicherungen

Die Lebensversicherung deckt die so genannten biometrischen Risiken, u.a.

  • Langlebigkeit
  • Berufs- / Erwerbsunfähigkeit
  • Pflegefall

 

Sie ist also hervorragend zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung geeignet. Die Lebensversicherung ist eine Versicherungsform, die das Risiko des Todesfalls (Kapitallebens- oder Risikoversicherung) oder des langen Lebens (Rentenversicherung) der versicherten Person in oder im Anschluss an einen vertraglich festgelegten Zeitraum (Versicherungsdauer) mit einer ebenfalls im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungssumme versichert. Bei Eintritt des Versicherungsfalles, also des Todesfalles der versicherten Person oder dem Rentenbeginn, wird die vereinbarte Versicherungssumme, ggf. mit Überschüssen, an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten bzw. an den Versicherungsnehmer oder versicherte Person ausgezahlt.

 

Zur individuellen Bedarfsdeckung stehen in der Lebensversicherung eine Vielzahl von Angebotsformen zur Verfügung. Diese verwirklichen in unterschiedlicher Weise folgende Grundzielstellungen:

Risikoabsicherung

Kapitalbildung

Finanzierung von Versicherungsfällen mit ungewissem Eintritt durch
Risikobeiträge (bedingte Leistungspflicht)

Finanzierung von mit Gewissheit zu erbringenden Leistungen durch
Sparbeiträge (unbedingte Leistungspflicht)

Die Kombination von Risikoabsicherung und Kapitalbildung wird bezeichnet als kapitalbildende Lebensversicherung.

 

Lebensversicherungen werden hinsichtlich der Kapitalbildung in zwei Varianten angeboten:

konventionell

fondsgebunden

Kapitalanlagerisiko trägt der Versicherer

Kapitalanlagerisiko trägt der Versicherungsnehmer (VN)

  • Leistungs-Garantie durch Versicherer.
  • An außerrechnungsmäßigen Erträgen ist der VN angemessen zu beteiligen.
  • Wertschwankungen zu Lasten des VN sind ausgeschlossen.
  • Leistungsanspruch abhängig vom Investmentfonds-Kapitalstand.
  • Fonds-Erträge fließen direkt dem VN ohne Mindestverzinsungs-Garantie zu.
  • Wertschwankungen gehen komplett zu Gunsten bzw. Lasten des VN.

Welche Variante bevorzugt wird ist abhängig von der Anlegermentalität:

konservativ

wachstums-/chancenorientiert

 

Angebotsformen der Lebensversicherung mit kurzen Erläuterungen:

Todes- und Erlebensfallversicherungen

  • Gemischte Versicherung

Aufbau einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung; Absicherung der Hinterbliebenen bei vorzeitigem Tod des Versorgers.

  • LV mit Teilauszahlungen

Verbindung von Alters-, Hinterbliebenenversorgung und Bildung von Kapital, über das bereits vor Ablauf der Versicherung verfügt werden kann.

  • Versicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt

Sicherstellung vorgesehener Zuwendungen für Kinder, wenn diese später eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen, heiraten und/oder einen eigenen Hausstand gründen möchten. Auch Termfix-Versicherung genannt.

 

 

Sonderformen

  • Verbundene Lebensversicherung (Partnerversicherung)

Aufbau einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung, bei der beide Lebenspartner gleichermaßen abgesichert sind, wenn einer von beiden vorzeitig stirbt.

  • Verbundene Lebensversicherung (Teilhaberversicherung)

Gegenseitige Absicherung von Teilhabern bzw. Gesellschaftern zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen, die durch den Tod eines Partners entstehen.

  • Abkürzungs- oder Todesfallversicherung als Aufbauversicherung

Aufbau einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit hohem Todesfallschutz und niedrigen Beiträgen durch lange Laufzeit; ggf. mit Abkürzungsmöglichkeit.

  • Fondsgebundene Lebensversicherung

Lebensversicherung mit Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an einem Sondervermögen (Fonds) mit der Chance, einen außerordentlichen Wertzuwachs zu erzielen, aber auch dem Risiko einer Wertminderung.

  • Lebensversicherung mit steigenden Beiträgen

Hohe Leistung im Todes- und Erlebensfall bei anfänglich niedrigem Beitrag durch vertraglich fest vereinbarte laufende Beitragssteigerungen.

  • Vermögensbildungsversicherung

Anlagemöglichkeit nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz mit Versicherungsschutz, falls Sparzulagen von untergeordneter oder ohne Bedeutung sind.

  • Direktversicherung

Einrichtung einer flexiblen, einfach zu handhabenden betrieblichen Altersversorgung mit attraktiver staatlicher Förderung ohne Versorgungsrisiko für den Arbeitgeber durch unmittelbar gegen den Versicherer gerichtete Ansprüche der Begünstigten auf zugesagte Leistungen.

  • Rückdeckungsversicherung

Lebensversicherung zur Absicherung von unmittelbaren Versorgungszusagen eines Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse.

 

 

Todesfallversicherungen

  • Todesfallversicherung (Sterbegeldversicherung)

Abdeckung von Kosten, die durch einen Todesfall entstehen können (z.B. für die Beerdigung, Abdeckung durch Vermögensverlusten durch Erbschaftsteuer, Auszahlung von weichenden Erben).

  • Risikoversicherung (evtl. mit fallender Leistung - Restschuldversicherung)

Möglichst preiswerten Versicherungsschutz für den Fall des vorzeitigen Todes innerhalb eines bestimmten Zeitraums, um z.B. einen Spar- oder Tilgungsvorgang abzusichern.

  • Risiko-Umtauschversicherung

Preiswerter Todesfallschutz für einen bestimmten Zeitraum mit Umtauschmöglichkeit in eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

 

Rentenversicherungen

  • Leibrentenversicherung

Sicherstellung einer lebenslänglichen Rente.

  • Pflegerentenversicherung

Finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.

  • Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Finanzielle Absicherung, wenn durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall der Beruf vorzeitig nicht mehr oder nur noch in erheblich vermindertem Umfang ausgeübt werden kann und kein weiterer Versorgungsbedarf besteht, die Deckung der Zukunft überlassen werden soll oder bereits bestehende Versorgung ungeeignet zum Einschluss dieses Risikos sind.

 

 

Zusatzversicherungen

  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Preiswerter Versicherungsschutz, der in Ergänzung zu einer LV bei vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit die Befreiung von der Beitragszahlung leistet und - sofern zusätzlich vereinbart - Einkommensverluste in Form einer Rente ausgleicht.

  • Unfalltod- Zusatzversicherung

Zusätzlicher Todesfallschutz bei Tod durch Unfall.

  • Risiko- (oder Familienrenten-) Zusatzversicherung

Preiswerte zusätzliche Todesfallleistung in Ergänzung zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung durch eine einmalige Kapitalzahlung (oder Rente), die nicht nur bei Unfalltod fällig wird.

 

Diese Versicherungen können sowohl zur Geldanlage wie auch zur Absicherung von Risiken genutzt werden. Das Todesfallrisiko kann über eine Kapital- oder Risikolebensversicherung abgedeckt werden. Die private Rentenversicherung zahlt im Todesfall nur die eingezahlten Beiträge zurück, sie dient vorwiegend der Altersvorsorge oder der Kapitalanlage, wenn dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung gesundheitliche Risiken entgegenstehen.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, im Erlebensfall der versicherten Person, wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung entweder in einer Kapitalsumme oder in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Die Versicherungsleistung setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme und den Gewinnanteilen. Zu beachten ist hier, dass dem Versicherungsnehmer nur die vertraglich festgelegte Versicherungssumme von den Gesellschaften garantiert werden kann. Die Angabe über mögliche Gewinnanteile ist eine Prognose, die sich jedoch auf die Erfahrungswerte der Entwicklung von Gewinnanteilen in der Vergangenheit der jeweiligen Gesellschaft stützt. Deutliche Unterschiede bei den auszuzahlenden Versicherungsleistungen der Versicherungsgesellschaften basieren meist auf der Verwendung unterschiedlicher Sterbetafeln und den zur Verfügung stehenden Kapitalanlagemöglichkeiten.

 

Staatlich gefördert werden bestimmte Angebotsformen der Lebensversicherung z.B. durch

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • Betriebliche Altersversorgung

 

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