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Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Die Betriebliche Altersversorgung (kurz BAV) gilt als eine der "drei Säulen" der Altersversorgung von Arbeitnehmern und ist ein fester Bestandteil ihrer sozialen Absicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge der Bürger in Form von privaten Lebensversicherungen und/oder privaten Rentenversicherungen.

Das Betriebsrentengesetz regelt, welche aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagten Leistungen unter den Begriff der Betrieblichen Altersversorgung fallen.

Die BAV umfasst alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugesagt wurden.

In der Betrieblichen Altersversorgung sind verschiedene Durchführungsformen möglich:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensions- oder Direktzusage
  • Unterstützungskasse

Unter die steuerliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (Riester-Rente) fallen:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds


Hier finden Sie mehr Informationen zur Entgeltumwandlung:
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen von einer klassischen Rentenversicherung über die Riester-Rente bis hin zur Rürup-Rente etc. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). QR-Code:




Ein Erklärvideo:


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