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Infothek - Informationen zu gesetzlichen und privaten Versicherungen

Sicherheit oft zu teuer bezahlt!

Die Bundesbürger sorgen sich um Ihre Zukunft. Diesen Schluss legt jedenfalls ein Blick auf die Statistik nahe: Erhebungen haben ergeben, dass der Durchschnittshaushalt pro Jahr rund 2.500 Euro für Versicherungen ausgibt.

Dabei haben manche aber ein zwiespältiges Gefühl:
Auf der einen Seite sind Sie unsicher, ob die Leistungen der Versicherungen das halten, was sie versprechen; auf der anderen Seite wollen sie keinesfalls darauf verzichten.

Die Folge:
Viele von uns sind falsch versichert, das bedeutet, nicht bedarfsgerecht, oder anders ausgedrückt:
Manche Versicherung ist überflüssig, manche wichtige Versicherung fehlt dafür und für viele wird zuviel bezahlt.

Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick über gesetzliche und private Vorsorge und Versicherungen geben, sowie Infos zu diversen Anlässen, wie z. B. Geburt oder Selbstständigkeit, verbunden mit themenbezogenen Links.

Diese Zusammenstellung sollen Sie als erste Information verstehen, sie ersetzen keine persönliche und individuelle Beratung.

 

Interessante Links:

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Altersrenten

Anspruchsvoraussetzungen für die Regelaltersrente aus der GRV:

  • Vollendung des 67. Lebensjahres
  • allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt

Die Regelaltersrente ist die klassische Form einer Rente wegen Alters und hat daher auch einfach zu erfüllende Zugangsvoraussetzungen.

Im Rahmen einer Übergangsregelung steigt das Rentenalter ab 2012 schrittweise von 65 bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre:

  • Demnach beginnt die Umstellung mit dem Geburtsjahrgang 1947.
  • Für ab 1964 Geborene gilt dann das neue Rentenalter 67.

 

Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte aus der GRV:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Wartezeit von 35 Jahren erfüllt

Je Monat, den diese Rente vor Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, beträgt der Rentenabschlag 0,3% bzw. 3,6% je Jahr, d.h. bei Inanspruchnahme mit 63 = Rentenabschlag von 14,4%.

Im Rahmen einer Übergangsregelung haben Versicherte, die vor dem 01.01.1949 geboren sind, noch einen abschlagsfreien Anspruch auf diese Rente nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Ab 2014 steigt das Rentenalter schrittweise von 65 bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre. Für ab 1964 Geborene gilt dann das neue Rentenalter 67.

 

Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der GRV:

  • Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Wartezeit von 45 Jahren erfüllt

 

Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte aus der GRV:

  • Vollendung des 62. Lebensjahres
  • anerkannte Schwerbehinderung
  • Wartezeit von 35 Jahren erfüllt

Abschlagsfreier Rentenbezug möglich ab Vollendung des 65. Lebensjahres.

Im Rahmen einer Übergangsregelung können vor dem 01.01.1952 geborene Versicherte diese Rente mit Abschlägen noch vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen bzw. abschlagsfrei nach Vollendung des 63. Lebensjahres.

Für ab dem 01.01.1952 geborene Versicherte erfolgt eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme von 60 auf 62 und der abschlagsfreien Altersgrenze von 63 auf 65, die dann für alle ab 1964 Geborenen gilt.

 

Interessante Links:

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Anlässe | Zielgruppen

Wir bieten Ihnen hier Informationen zu verschiedenen Anlässen und Zielgruppen an.

  Beamte
Beamte genießen eine Art Sonderstatus in der Gesellschaft. Dies gilt u.a. auch im Hinblick auf den Versorgungsbedarf. Doch auch hier existieren individuell passende Lösungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften.  QR-Code:

  

  Berufsstarter
Der Eintritt ins Berufsleben stellt den Beginn eines neuen, markanten Lebensabschnitts dar. Selbstverständlich ist in Ihrer Situation nicht jede Versicherung wirklich notwendig oder sinnvoll. Wir möchten daher die wichtigsten kurz ansprechen. QR-Code:

  

  Drohnen
Über behördliche Regelungen und Auflagen oder gar mögliche Versicherungsprobleme denken die wenigsten nach, wenn sie ihre Drohne zum ersten Mal abheben lassen. Das ändert sich spätestens dann, wenn das Fluggerät auf ein Nachbarsauto fällt oder in einem Maisfeld abstürzt und nicht mehr auffindbar ist. QR-Code:

  

  E-Bike
Der Trend zu E-Bikes, Pedelecs und teuren Fahrrädern ist kaum zu bremsen. Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Absicherung Ihres "Drahtesels".  QR-Code:

  

  Freiberufler
Als Freiberufler gibt es viele Maßnahmen, die Sie zum Schutze von sich selbst, Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter treffen sollten. QR-Code:



  Geburt / Nachwuchs
Sorgen Sie vor und sichern Sie sich und Ihr Kind ausreichend ab. QR-Code:

 

  Hausbau
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren (z. B. Baugruben, ungesichertes Baumaterial, etc.). Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen. QR-Code:



  Heirat
Mit einer Hochzeit ergibt sich unter Umständen auch Änderungsbedarf beim Versicherungsschutz. QR-Code:



  Reise
Auch auf einer Reise kann viel passieren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen diese Gefahren absichern können. QR-Code:



  Selbständigkeit - Firmengründung
Mit Start in die Selbständigkeit gibt es viele Entscheidungen, die Sie zum Schutze Ihres Unternehmens, Ihrer Mitarbeiter und zum eigenen Schutze treffen sollten. QR-Code:





Dieser Bereich wird ständig erweitert.

Bausparen

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Alle Kunden einer Bausparkasse zahlen ihre Sparleistungen in einen Topf, aus dem dann das angesparte Eigenkapital sowie das entsprechende Baudarlehen für den Wohnungs- bzw. Hausbau oder -kauf finanziert werden können. Da sowohl die Einzahlungshöhe als auch die Einzahlungsdauer, also die Ansparzeit, für jeden Häuslebauer in spe individuell ist, ist der Bauspartopf immer gefüllt und zu jeder Zeit in der Lage, die zuteilungsreifen Bausparsummen auszuzahlen.

Ganz praktisch funktioniert ein Bausparvertrag wie folgt:
Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über die von ihm gewünschte Bausparsumme ab. Beispielsweise über 100.000 Euro. Er verpflichtet sich damit zu regelmäßigen monatlichen Sparleistung zwischen drei und zehn Promille der vereinbarten Bausparsumme, hier also zwischen 300 und 1000 Euro. Wenn 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart sind, in unserem Beispiel 40.000 bzw. 50.000 Euro, und das Guthaben, dass übrigens auch mit Guthabenzinsen belohnt wird, über eine ausreichende Zeitspanne besteht, hat der Bausparer ein Anrecht auf das Bauspardarlehen erworben. Das Darlehen wird meist in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt. Der Häuslebauer kann jetzt über die gesamte Bausparsumme verfügen und seinen Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Trotz derzeitiger Niedrigzinsphase ist ein Bauspardarlehen konkurrenzlos zinsgünstig - und zwar über die gesamte Laufzeit.

Nun soll aber nicht nur das Wohneigentum den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Auch der finanzielle Weg dort hin soll individuell und flexibel gestaltet werden. Aus diesem Grund bieten die einzelnen Bausparkassen verschiedene Tariftypen und Sparmodelle an.

Auch Vater Staat hat längst den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Volksnutzen von selbst geschaffenem Wohneigentum erkannt. Aus diesem Grund fördert er das Engagement der Bausparer in Abhängigkeit seines Einkommens und leistet mit verschiedenen Fördermaßnahmen Hilfe zur Selbsthilfe. Es sind dies

  • die Wohnungsbauprämie,
  • die Arbeitnehmer-Sparzulage,
  • die Riester-Rente (Wohn-Riester),
  • die Eigenheimförderung und
  • das Baukindergeld.

Natürlich kann ein Bausparvertrag auch für Modernisierungs- und Renovierungszwecke verwendet werden, für den Kauf von Einbaumöbeln und fest verklebten Teppichböden, für Gebühren und Steuern in Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb, für die Auszahlung von Miterben eines Hauses, für den Einkauf in eine Altenheimwohnung, für den Anbau einer Markise, einer Photovoltaikanlage oder Parabolantenne usw..

 

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Die Betriebliche Altersversorgung (kurz BAV) gilt als eine der "drei Säulen" der Altersversorgung von Arbeitnehmern und ist ein fester Bestandteil ihrer sozialen Absicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge der Bürger in Form von privaten Lebensversicherungen und/oder privaten Rentenversicherungen.

Das Betriebsrentengesetz regelt, welche aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagten Leistungen unter den Begriff der Betrieblichen Altersversorgung fallen.

Die BAV umfasst alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugesagt wurden.

In der Betrieblichen Altersversorgung sind verschiedene Durchführungsformen möglich:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensions- oder Direktzusage
  • Unterstützungskasse

Unter die steuerliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (Riester-Rente) fallen:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds


Hier finden Sie mehr Informationen zur Entgeltumwandlung:
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen von einer klassischen Rentenversicherung über die Riester-Rente bis hin zur Rürup-Rente etc. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). QR-Code:




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Versicherungen für Betriebe

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Ihr unternehmerisches Risiko nimmt Ihnen keine Versicherungsgesellschaft ab.

Eine Versicherung kann nur für den finanziellen Ausgleich zwischen Glück und Unglück sorgen. Sie kann nur deshalb im Schadenfall auch Riesensummen an die Betroffenen zahlen, weil viele Versicherungsnehmer regelmäßig ihren Beitrag (Prämie) entrichten, ohne einen Schaden zu erleiden. Das funktioniert nach dem mathematischen Gesetz der großen Zahl.

Nicht alles ist versicherbar:
Versicherbar sind nur zufällige, im Einzelfall ungewisse Ereignisse. Also nicht der durch natürlichen Verschleiss entstehende Ausfall einer Maschine ist versicherbar, sondern zum Beispiel der Verlust, der durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters entsteht. Versicherbar sind aber auch Irrtümer und Fehler, die Ärzte, Anwälte und Architekten begehen. Und sogar der Konkurs eines Kunden kann versichert werden.

Erstes Gebot: Selbst für Sicherheit sorgen

Ehe Sie sich zum Abschluss einer Versicherung entscheiden, sollten Sie prüfen, was Sie selbst tun können, um einen Schaden zu vermeiden. In jedem Fall müssen Sie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der für Sie zuständigen gesetzlichen Berufsgenossenschaft sorgen. Für Versäumnisse, die Sie auf diesem Gebiet begehen, kommt keine private Versicherung auf. Das wäre auch gegenüber den anderen Versicherungsnehmern unfair, die Ihr Risiko mittragen.

Für Existenzgründer heißt das natürlich:
Der Betrieb (auch der eines Freiberuflers, der Angestellte beschäftigt) muss zuerst mal bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Zweites Gebot: Rangordnung aufstellen

Für die Risiken, die dann noch übrig bleiben, sollten Sie eine Rangordnung aufstellen:

  • Was muss versichert werden?
  • Was soll versichert werden?
  • Was kann versichert werden?

Ganz wichtig natürlich, wie als Privatperson oder Verein auch, ist die

  • Haftpflichtversicherung.

Haftpflicht - ein Damoklesschwert

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte.

Ärzte, Zahnärzte und andere verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie sich nicht ausreichend gegen Haftpflichtansprüche absichern.

Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten kann. Für den Architekten, der sich vielleicht einmal vertut, ist die Berufshaftpflichtversicherung genauso wichtig wie die Betriebshaftpflicht für einen Handwerker.

Die Kosten für solche Policen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sie sollten unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme (mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden) achten.

Weitere Versicherungen, die je nach Betriebsart in Frage kommen können, sind:

  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BU)
  • Maschinenversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Gewerbe-Rechtsschutz
  • Cyber-Versicherung

 

Vorteile für Gewerbetreibende: Beratung durch Versicherungsmakler

Viele Wahrheiten sind ganz einfach:

  1. Wer nicht den Versicherungsschutz hat, den er benötigt, hat im Schadensfall Probleme.
  2. Wer nur Produkte eines Versicherers anbieten kann, kann ggf. nur Kompromisse anbieten.
  3. Ein Versicherungsmakler kann Ihnen den Schutz aus dem Angebot vieler Versicherer zusammenstellen, den Ihr Unternehmen tatsächlich benötigt.

Mehr dazu in unserem Video:

 

 


Gerade im Baugewerbe gibt es viele verschiedene Haftungsrisiken, die Sie zum Schutze Ihres gesamten Unternehmens kennen und entsprechend absichern sollten.
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Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
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Durch eine Cyber-Versicherung können Sie sich gegen die verschiedenen Bereiche der Internetkriminalität, wie z.B. Hackerangriffe und Datendiebstahl absichern.
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Für eine optimale Beratung haben wir Checklisten entwickelt, die Sie als unser Mandant oder Interessent bei uns anfordern können.

 

Berufsunfähigkeit

Es kann jeden treffen:
Ein Unfall oder eine Krankheit lässt es nicht mehr zu, den Beruf auszuüben.
Die gesetzliche Sicherung ist dann nur gering.

Berufsunfähig ist, wer ganz oder teilweise seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war,  voraussichtlich auf Dauer, infolge
• Krankheit,
• Körperverletzung oder
• Kräfteverfalls (mehr als altersentsprechend)
nicht mehr ausüben kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann dieses Risiko abdecken.

Bei ärztlich attestierter Berufsunfähigkeit von wenigstens 50% oder 75% - je nach Vertragsgestaltung - erhält der Versicherte eine mit dem Versicherer vereinbarte Rente für die restliche, vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer.
Es gibt zu dem Berufsunfähigkeitsgrad eine gestaffelte Leistungspflicht.

Wann sollte man eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen?
Wenn das Kind im Brunnen liegt, ist es zu spät, sagt der Volksmund.
Deshalb sollte die Versicherung bei noch voller Gesundheit abgeschlossen werden.


Hier finden Sie mehr Informationen und ein Video zur Arbeitskraftabsicherung.
QR-Code:
 

Cyber-Risiken

Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe für das Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:

  • Datenverlust
  • Datenschutzrechtsverletzungen
  • Hackerangriffe
  • Erpressungen durch Hacker
  • Betriebsunterbrechungen
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“

Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle im Jahr 2013 und das sind nur Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden.

Betriebshaftpflichtversicherungen decken zum Teil die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:

Haftpflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:

  • Rufschädigung
  • Datenrechtsverletzung
  • Schadensersatzansprüche Dritter
  • Verteidigungskosten in Strafverfahren

Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:

  • Computermissbrauch
  • durch einen Hacker-Angriff
  • eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
  • Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen  

Wenn Sie ein aktuelles Gefühl für die Situation bekommen möchten, werfen Sie einfach einen Blick auf Sicherheitstacho. Hierbei handelt es sich um einen Dienst der Telekom. Auf der Seite können Sie neben der den aktuellen Cyberangriffen auch aktuelle Statistiken einsehen. Sie können auch Frühwarnsysteme auf Ihren Rechner installieren, die dort zum Download angeboten werden.

Hier finden Sie mehr Informationen und ein Video zur Cyber-Versicherung. QR-Code:




D & O (Directors and Officers)

D & O steht für Directors and Officers, dies sind nach amerikanischem Sprachgebrauch Vorstände und Aufsichtsräte. Die D & O ist eine Berufshaftpflicht für Manager, auch Managerhaftpflicht genannt. Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungstechnisch abgedeckt.

Welche Vorteile haben Manager mit einer D & O?
Zum einen schützen Manager mit dieser Haftpflicht-Versicherung ihr privates Vermögen. Daneben schützt die D & O-Versicherung auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Kollegen. Für GmbH-Geschäftsführer ist in diesem Kontext das Thema Haftungsfreistellung relevant, die oftmals von den Gesellschaftern untersagt wird. Eine Managerhaftpflicht-Versicherung schafft hier Abhilfe.  

Welche Vorteile haben Unternehmen mit einer D & O Absicherung?
Zum einen ist es der Bilanzschutz. Eine D & O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Es geht also um Existenzsicherung! Zum anderen ist es eindeutig der Schutz vor Imageverlust. Durch schnelle und außergerichtliche Vergleiche können Streitigkeiten mit den Managern „leise“ geregelt werden, ohne negative Publicity.  

Welche Schäden werden abgedeckt?
Es werden Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis abgedeckt. In erster Linie sind es Streitigkeiten im Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder Geschäftspartnern an das Unternehmen und seine Manager gestellt.  

Müssen Manager Selbstbehalte in D&O-Versicherungen leisten?
Alle Vorstände von Aktiengesellschaften, unabhängig ob sie börsennotiert sind oder nicht, sind zu einem Selbstbehalt in D&O-Versicherungen per Gesetz verpflichtet. Das bedeutet, dass der Manager sich im Schadenfall mit mindestens 10 % am Schaden beteiligen muss, jedoch maximal bis zu einer Obergrenze vom 1,5 fachen seiner jährlichen Festvergütung. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäftsführer, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbstbehalt tragen.

Zusammenfassung bedeutender Bedingungsinhalte

  1. Mitversicherung faktischer Organgtätigkeit
  2. Kostenübernahme bei drohendem Versicherungsfall
  3. freie Anwaltswahl
  4. Unterstützung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  5. Mitversicherung von Fremdmandaten
  6. Versicherungsschutz für Innen- und Drittansprüche
  7. unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  8. persönliche Nachmeldefrist-Regelung
  9. abschließender Katalog anzeigepflichtiger Gefahrerhöhungen
  10. eindeutige "Kenntnis"-Zurechnung  

Welche weiteren Bezeichnungen für eine D & O gibt es noch?

  • Managerhaftpflicht
  • Berufshaftpflicht für Manager
  • Geschäftsführer-Haftpflicht
  • Vorstands-Haftpflicht
  • Organhaftpflicht
  • Unternehmensleiter-Haftpflicht


Mehr Informationen mit Video zur D & O - Versicherung ..



Erwerbsminderung - Erwerbsminderungsrente

Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente aufgrund einer Erwerbsminderung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung vor Eintritt der Erwerbsminderung:

  • allgemeine Wartezeit erfüllt
  • mindestens 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren

Die Höhe der Rente ist abhängig von der Leistungsfähigkeit, bezogen auf eine 5-Tage-Woche in täglichen Arbeitsstunden:

Arbeitsfähigkeit täglich ..

 ↓

 

↓ 

weniger als 3 Stunden

 

zwischen 3 und weniger als 6 Stunden

 ↓

 

↓ 

volle Erwerbsminderung

 

teilweise Erwerbsminderung

 ↓

 

↓ 

volle Erwerbsminderungsrente

 

½ Erwerbsminderungsrente

 ↓

 

 ↓

{tooltip}Leistungshöhe{end-link}bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinaus verringern sich die Prozentsätze.{end-tooltip}

 ↓

 

↓ 

 ca. 30% des Bruttoeinkommens

 

ca. 15% des Bruttoeinkommens 

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Risikoschutz gegen Berufsunfähigkeit. Eine Unfallversicherung bietet Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls.

Jeder Fünfte Erwerbstätige scheidet aufgrund Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Hier finden Sie mehr Informationen und ein Video zur Arbeitskraftabsicherung.
QR-Code:
 

Interessante Links:

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